AGB
Für Reisen die KINZELREISEN als Reiseveranstaltung in
eigener Verantwortung durchführt, regelt sich das Rechtsverhältnis zwischen dem
Anmeldenden und KINZELREISEN nach der Nummer III,
IV,V und VI dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie den §§ 651 a) ff.
BGB.
KINZELREISEN tritt als Vermittler einzelner Beförderungsleistungen
(z.B. Flüge, Bahnpassagen, Fährpassagen), sonstiger touristischer
Einzelleistungen (z.B. Hotelübernachtungen, Mietwagen) sowie fremdveranstalteter
Pauschalreisen verschiedener Veranstalter (z.B. Deilmann, Hapag Lloyd
Kreuzfahrten, NCL usw.) auf. Im Falle einer Buchung kommt der die Reise
betreffende Vertrag ausschließlich zwischen Ihnen und dem jeweiligen
Reiseveranstalter zustande. Die nachfolgenden Bedingungen gelten daher
ausschließlich für unsere Vermittlungstätigkeit und haben keinerlei Einfluss auf
die Bedingungen, zu denen die vermittelten Reisen erfolgen. Auf die
entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Reiseveranstalter , der
Fluggesellschaften, Fährgesellschaften, Kreuzfahrtgesellschaften,
Mietwagenfirmen und Hotelgesellschaften wird insoweit verwiesen. " KINZELREISEN
" handelt im Auftrag und für Rechnung des jeweiligen Leistungsträgers.
I.Vertragsabschluß Ihr Auftrag an uns, eine Beförderung,
eine sonstige touristische Einzelleistung oder Pauschalreise zu besorgen, kann
schriftlich, mündlich, per Telefax oder über Online-Dienste erfolgen. Mit der
Entgegennahme Ihrer schriftlichen, telefonischen, per Online - Dienste
getätigten Buchung durch unseren " KINZELREISEN " kommt zwischen Ihnen und "
KINZELREISEN" ein Vertrag zustande. An Ihren Buchungsauftrag sind Sie bis zur
Entgegennahme durch uns gebunden. Nach und vor Entgegennahme der Buchung durch "
KINZELREISEN " gelten die jeweiligen Bestimmungen des Veranstalters. Mit der
Anmeldung weiterer Reiseteilnehmer/innen verpflichten Sie sich, für deren
Vertragspflichten (insbesondere für die Bezahlung des Reisepreises) sowie für
Ihre eigenen Verpflichtungen einzustehen. Die vertraglichen Vereinbarungen und
die hier aufgeführten "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" gelten für alle
Reiseteilnehmer. Die Annahme des Buchungsauftrages durch " KINZELREISEN "
kann schriftlich, mündlich, per Telefax oder über Online-Dienste erfolgen.
Die vertragliche Pflicht von " KINZELREISEN " ist die ordnungsgemäße
Vermittlung der gebuchten Beförderungsleistungen oder der gebuchten einzelnen
touristischen Leistungen und Pauschalreisen. Die Erbringung der gebuchten
Leistungen als solche ist nicht Bestandteil der Pflichten von " KINZELREISEN".
II. Zahlungen IIa. Bei allen von " KINZELREISEN "
vermittelten Reisen und Reiseleistungen muss die Zahlung vor Reiseantritt
erfolgen. Ohne vorherige Bezahlung kann kein Versand der Reiseunterlagen
erfolgen. Für die Höhe der Anzahlung, die Fälligkeit der Zahlungen, sowie
die Zahlungsart sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Veranstalter
massgebend
IIb. Bei Linienflugtickets ist die Zahlungsfrist Grundlage
für die Ticketausstellung. Bei Terminen die bei der Buchung über 21 Tage in
der Zukunft liegen ist die Zahlungsfrist 3 Tage (einschließlich Sonn-. und
Feiertagen). Bei Abflugterminen innerhalb der nächsten 21 Tage muss die
Zahlung am gleichen Tag bzw. nach 17.00 Uhr am darauffolgenden Tag bis 12.00 Uhr
als bankbestätigte Überweisung zur Ticketausstellung vorliegen. Zahlung mit
Kreditkarten können nur in Einzelfällen - nach Rücksprache mit der Airline - bei
IATA-Tickets oder nach Angabe akzeptiert werden. Die Zusendung der Tickets
erfolgt auf Risiko des Empfängers. Auf Wunsch erfolgt die Versendung der Tickets
durch UPS bzw. Einschreiben.Die zusätzlichen Gebühren werden in Rechnung
gestellt. " KINZELREISEN " behält sich vor, die Reiseunterlagen per Boten am
Abflughafen zu hinterlegen. Hierfür kann eine einmalige Gebühr bis zu 40,00 EUR
zuzüglich zu den von den Leistungsträgern erhobenen Gebühren berechnet werden.
IIc.Bei Chartertickets gelten die normalen Zahlungsbedingungen der
jeweiligen Veranstalter.
IId. Bei verspätetem oder unvollständigem
Zahlungseingang kann " KINZELREISEN " die angemeldeten Reisen zu Lasten des
Anmeldenden kostenpflichtig stornieren. Stornogebühren entstehen entsprechend
den Regelungen unter III. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
III. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung,
Ersatzpersonen Ia. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der
Reise und vom Vermittlungsvertrag zurücktreten. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der
Zugang der Rücktrittserklärung bei dem jeweiligen Leistungsträger. Dem Kunden
wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. " KINZELREISEN " ist
berechtigt, aufgrund des vorzeitigen Rücktritts des Anmelders die von dem
jeweiligen Leistungsträger bei " KINZELREISEN " vereinnahmten Stornogebühren von
dem Anmelder ersetzt zu verlangen. Zusätzlich berechnet " KINZELREISEN " für den
ihr entstehenden Aufwand pro Person bei: a) Vermittlung von
Linienflügen aa) Vermittlung zu den veröffentlichten Normaltarifen: 50,00
EUR ab) Vermittlung zu Sondertarifen - vor Flugscheinausstellung: 30,00
EUR - nach Flugscheinausstellung: 50,00 EUR ac) Vermittlung von
Charterflügen: 30,00 EUR b) anderen Leistungen aa) Hotels - bis 7 Tage
vor Reiseantritt: 50,00 EUR pro Hotel/Buchung - ab 7 Tage vor Reiseantritt:
50,00 EUR pro Hotel/Buchung plus Preis für eine Übernachtung - bei
Nichtantritt der Leistung: 100 % des Preises für Hotel/Buchung ab)
Mietwagen 2. bis 1 Tage vor Reiseantritt: 30,00 EUR pro Buchung +
Stornokosten - ab dem Tag des Reiseantritt: 30,00 EUR pro Buchung +
Stornokosten
c) Veranstalter
KINZELREISEN Eigenveranstaltungen
I. bei allen von " KINZELREISEN " veranstalteten
Reisen und Reiseleistungen muss die Zahlung vor Reiseantritt erfolgen. Ohne
vorherige Bezahlung kann kein Versand der Reiseunterlagen erfolgen.
a) Eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises ist bei Buchung
(gegen Aushändigung des Sicherungsscheines) innerhalb Europas zu entrichten. Die
Restzahlung ist bis spätestens 30 Tage vor Antritt zu entrichten. b)
Anzahlung bei Reisen ausserhalb EURO Zone 50%
des Reisepreises bei Buchungsabschluss (gegen Aushändigung des
Sicherungsscheines) , Restzahlung bis 60.Tage vor
Reiseantritt.
II. bei Reisen, die vom KINZELREISEN
selbst veranstaltet werden, kann der Kinzel Reisen angemessenen Ersatz für die
getroffenen Reisevorkehrungen und für Aufwendungen verlangen. Bei Berechnung des
Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche
anderweitige Verwendung der Reiseleistung zu berücksichtigen. Unser
pauschalierter Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt pro Person
Nur Hotelbuchungen - bis 30 Tage vor
Reisebeginn: 25 % - 29 bis 15 Tage vor Reisebeginn: 40 % des
vereinbarten Reisepreises - 14 bis 7 Tage vor Reisebeginn: 60 % des
vereinbarten Reisepreises - 6. - 3.Tag vor Reisebeginn: 95 % des
vereinbarten Reisepreises - ab 2 Tage vor Reiseantritt 100% des vereinbarten
Reisepreises
Pauschalreisen inklusive Flug bis zum
30. Tag vor Reiseantritt 4o% vom 29. bis zum 22. Tag vor Reiseantritt
55% vom 21. bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 65% vom 14. bis zum 8. Tag
vor Reiseantritt 75% vom 7. bis zum 1. Tag vor Reiseantritt 85% ab dem Tag
des Reiseantritts 95%
Gruppenreisen: bis 42. Tage
vor Abreise 35 % bis 35. Tage vor Abreise 55 % bis 28. Tage vor Abreise 70
% bis 15. Tage vor Abreise 90 % ab 14. Tag oder Nichtantritt der Reise
100%
Golf-Rundreisen: bis 60. Tage vor Abreise 40
% bis 35. Tage vor Abreise 60 % bis 29. Tage vor Abreise 80 % bis
15. Tage vor Abreise 90 % ab dem 14. Tag 100%
Sonderregelung Greenfee : 100% Stornokosten Nicht
genutzte Greenfees können nicht erstattet
werden.
Stornokosten-Sonderreglung Golfschule Costa Adeje: ab dem 7.
Tag den vollen Kursbetrag, es sei denn es wird eine Ersatzperson gestellt. In
diesem Fall fälllt lediglich eine Umbuchungsgebühr von 25 Euro an.
d) Umbuchungen KINZELREISEN behält sich vor,
dem Kunden alle dem KINZELREISEN bei einer Umbuchung von anderer Seite in
Rechnung gestellten Kosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr bis zu 30,00 EUR
pro Person in Rechnung zu stellen. Zur Vermeidung der Belastung des Kunden
mit den beschriebenen Rücktrittsgebühren wird der Abschluss einer
Reisekostenrücktrittsversicherung dringend angeraten. Der Nachweis eines
geringeren Schadens bleibt dem Anmeldenden / Reisenden
vorbehalten. KINZELREISEN bleibt der Nachweis eines höheren Schadens
vorbehalten.
e) Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
KinzelReisen KinzelReisen kann den Reisevertrag bis 4
Wochen vor Beginn der Reise kündigen a) bei Nichterreichen der aufgeführten
Mindestteilnehmerzahl.
III. Versicherungen Insolvenzschutzversicherung
KINZELREISEN bei der Zuricher-Versicherungs AG Wir sind nur dann
berechtigt, von Ihnen die Zahlung des Reisepreises zu verlangen, wenn
sichergestellt ist, dass Ihnen bei Ausfall von Reiseleistungen infolge
Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Reiseveranstalters der gezahlte
Reisepreis und notwendige Aufwendungen für die Rückreise erstattet werden (§ 651
k BGB). Dementsprechend haben wir dieses Insolvenzrisiko bei der
Zuricher-Versicherungs AG abgesichert. Der
Sicherungsschein, der Ihnen bei Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz den direkten
Anspruch gegen den Versicherer verbrieft, wird Ihnen spätestens mit den
Buchungsunterlagen zugestellt. Die Kundengeldabsicherung für
Reiseveranstalter gem. § 651 k BGB und die
Reiseveranstalter-Haftpflicht-Versicherung besteht über die TRAVELSAFE GmbH,
Neuburger Str. 102f, 94036 Passau, Tel.0851-52152. (Vertrags-Nr.:
Z-8250-IPS-1778). Risikoträger sind die ZURICH Versicherungsgruppe
Deutschland und die HDI-Gerling Versicherung AG" (Diesbezügliche Rückfragen sind
die direkt an Travelsafe zu richten)
Reiseschutz Bitte beachten Sie, dass die genannten
Reisepreise keine Reiserücktrittskosten-Versicherung (RRV)
bzw. Mehrkosten-Versicherung (inkl. Ersatzreise) enthalten. Wenn Sie vor
Reiseantritt von Ihrer Reise zurücktreten, entstehen Stornokosten. Bei
Reiseabbruch können zusätzliche Rückreise- und sonstige Mehrkosten entstehen.
Deshalb empfiehlt sich der Abschluss des speziellen Reiseschutzes
IV. Leistungs- und Preisänderungen
Aus wichtigen Gründen notwendig werdende Änderungen der Streckenführung von
Flügen, der Umwandlung von Nonstop Flügen in Flüge mit Zwischenlandung,
beziehungsweise Umsteigeflüge oder umgekehrt, sowie von Flugzeiten- oder
Terminänderungen bis 48 Stunden, Einsatz anderer Fluggeräte, Änderung der
Abflug- oder Ankunftsflughäfen sowie Wechsel der Fluggesellschaften sind
aufgrund der international gültigen luftrechtlichen Bestimmungen den
Leistungsträgern vorbehalten. Ebenso andere aufgrund behördlicher Anweisung
erfolgte Änderungen der Reiseleistungen. In diesen Fällen ist der Anmeldende
nicht berechtigt, kostenfrei von dem mit " KINZELREISEN " geschlossenen
Reisevermittlungsvertrag zurückzutreten. Es besteht auch kein Ersatzanspruch
gegen" KINZELREISEN " für in diesen Fällen entstandene Mehrkosten oder
Folgeschäden. Sollte es sich bei den vermittelten Flügen um Sonderflüge
beziehungsweise Linienflüge zu Sonderpreisen handeln, können die Leistungsträger
nach deren jeweils gültigen Vertragsbestimmungen die Preise jederzeit an
geänderte Marktverhältnisse anpassen. Sollte diese Anpassung eine
Preiserhöhung zur Folge haben, wird diese von " KINZELREISEN " an den Kunden
weitergeleitet. Für den Fall, dass die Preiserhöhung 5 % des
ursprünglich vereinbarten Reisepreises übersteigt, steht dem Kunden die
Möglichkeit des kostenfreien Rücktritts zu. Weiter gehende Ansprüche bestehen
nicht.
V. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und
Gesundheitsvorschriften
Jeder Anmeldende/Reisende ist für die Einhaltung der gültigen in- und
ausländischen Ein- und Ausreise-, Gesundheitsvorschriften, Pass- und
Visabestimmungen selbst verantwortlich. Im Rahmen unserer gesetzlichen
Informationspflicht erteilen wir Ihnen zu obigen Punkten gewissenhaft Auskunft.
Für die Einhaltung der jeweiligen Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, und
Gesundheitsbestimmungen ist der Reisende jedoch selbst verantwortlich.
Kosten und Nachteile, die Ihnen aus der Nichteinhaltung von Vorschriften
entstehen, gehen zu Ihren Lasten. " KINZELREISEN " haftet nicht für die
rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige
diplomatische Vertretung, wenn der Anmeldende/Reisende " KINZELREISEN "
mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass " KINZELREISEN " die
Verzögerung zu vertreten hat.
VI. Haftungsbeschränkung
Für Schäden im Zusammenhang mit der Vermittlungstätigkeit, gleich aus
welchem Rechtsgrund, haftet KINZELREISEN " nur bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit. Auskünfte aller Art erfolgen nach bestem Gewissen und ohne
Gewähr.
VIa. Haftung bei Reisevertrag Abweichend von der Nummer VI.
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen haftet der KINZELREISEN in den
Fällen, in denen er als Reiseveranstalter gilt: 1. für die gewissenhafte
Reisevorbereitung 2. für die sorgfältige Auswahl und Überwachung der
Leistungsträger 3. für die Unterrichtung über erhebliche Änderungen von
Reiseleistungen gegenüber der Ausschreibung.
KINZELREISEN haftet nicht
für leichte Fahrlässigkeiten sowie für vorsätzlich begangene unerlaubte
Handlungen ihrer Erfüllungsgehilfen, die sich nicht als Pflichtverletzungen im
Rahmen des Reisevertrages darstellen. Ob ein Mangel an Leistungen der Reise
besteht, richtet sich nach der Verkehrsanschauung am jeweiligen Leistungsort.
Eine Haftung von KINZELREISEN bleibt ausgeschlossen im Falle der
Beeinträchtigung oder des Ausfalles der Reise durch höhere Gewalt und sonstige,
vom KINZELREISEN nicht zu vertretende Umstände. Die hierbei entstehenden
Mehrkosten gehen zu Lasten des Reisenden. Eine Haftung bleibt auch dann
ausgeschlossen, wenn die gebuchte Leistung nicht erbracht werden kann,
KINZELREISEN aber in der Lage ist, eine Leistung gleichen oder höheren Standards
zu erbringen, soweit dadurch der Gesamtzuschnitt der gebuchten Leistung nicht
wesentlich beeinträchtigt wird. Im Falle einer Minderleistung kann der Kunde
eine Herabsetzung verlangen, wenn:
a) trotz vorliegender Mängel die
Annahme der Leistung objektiv zumutbar ist oder b) die Leistung aus Gründen,
die weder KINZELREISEN noch der mit der Erbringung der Leistung beauftragte
Unternehmer zu verantworten hat, nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden
kann.
Der Reisende kann durch schriftliche Erklärung Aufhebung des
Reisevertrages verlangen, wenn erhebliche Leistungsmängel vorliegen und ihm nach
erfolglosem Abhilfeverlangen die Annahme der Leistung nicht zumutbar ist. Wird
der Vertrag aufgehoben, so behält der Kunde den Anspruch auf Rückführung. Er
schuldet KINZELREISEN dann den auf die in Anspruch genommenen Leistungen
entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn nicht
gänzlich wertlos waren. Der Reisende hat neben dem Anspruch auf Wandlung oder
Minderung einen Anspruch auf Ersatz des in der Beeinträchtigung liegenden
Schadens, wenn aus Gründen, die KINZELREISEN zu vertreten hat, eine
Beeinträchtigung der gesamten Reise vorliegt. Der Anspruch auf
Schadensersatz ist auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt. Etwaige,
bei der Reise auftretende Mängel sind innerhalb einer Ausschlussfrist von einem
Monat nach dem vertraglich vereinbarten Ende der Reise bei dem KINZELREISEN
geltend zu machen.
VII. Anerkennung Mit der verbindlichen Buchung bei "
KINZELREISEN " werden vom Reisenden die o.g. Reisebedingungen ohne
Einschränkungen anerkannt. Mündliche Nebenabsprachen sind ungültig.
VIII. Rechtswirksamkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese Geschäftsbedingungen sind als Teil des Internetangebotes zu
betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder
einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr
oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des
Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt. Die
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages hat nicht die
Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
IX. Gerichtsstand
Der AnmeIdende / Reisende kann den Reisevermittler/Veranstalter
nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reisevermittlers
/Reiseveranstalters gegen den AnmeIdenden / Reisenden ist dessen Wohnsitz
maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder
Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben oder Personen,
die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort
ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort
im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz
des Reisevermittlers/Reiseveranstalters maßgebend.  |